Sport- und Freizeitanlagen weiterhin geschlossen

26.02.2021

Aufgrund der Vorschriften der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung besteht weiterhin ein allgemeines Verbot der Sportausübung auf und in allen Sportanlagen. Ebenfalls sind Gaststätten im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes und vergleichbare Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen.

Damit ist der Betrieb der Sport- und Freizeitanlagen aufgrund der geltenden Corona-Regeln derzeit weiterhin untersagt.

Aus diesem Grund bleiben die Sport- und Freizeitanlagen  voraussichtlich bis mindestens Ende März 2021 weiterhin  geschlossen.