Bistro und Sportanlagen derzeit wegen Corona geschlossen

02.11.2020

Am Montag, den 2. November ist die neue Corona-Eindämmungsverordnung in Brandenburg in Kraft getreten. Die von der Landesregierung  beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sind bis zum 30. November 2020 befristet und betreffen auch den Betrieb der Sport- und Freizeitanlagen Woltersdorf.

 

Von den beschlossenen Einschränkungen betroffen sind  u.a. der Amateur- und Freizeitsport sowie gastronomische Einrichtungen wie unser Bistro. So müssen Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen bis mindestens 30. November 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Auch der organisierte sowie der gemeinschaftliche Freizeit- und Amateursport muss einen Monat pausieren. Nach der Eindämmungsverordnung  ist der Sportbetrieb für Vereine und andere Nutzer auf und in allen Sportanlagen bis mindestens zum 30. November untersagt. Auch ein Spiel- und Wettkampfbetrieb findet aktuell im Land Brandenburg nicht statt.

 

Ausgenommen sind lediglich der Schulsport sowie der Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Wer also etwa auf dem Sportplatz joggen möchte, kann dies weiterhin tun - allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

 

Darüber hinaus bleibt der Spielplatz weiterhin - bis zum Einbruch der Dunkelheit - geöffnet. Allerdings sind laut Eindämmungsverordnung der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel derzeit nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.